Wir sind ihr Partner in zivilrechtlichen Angelegenheiten. Hierbei verstehen wir uns nicht nur als Ihr Anwalt, sondern auch als Ihr Berater im Tagesgeschäft.
Unsere besondere Expertise liegt in den Bereichen des Bau- und Architektenrechts und im Bank-und Kapitalmarktrecht.
Kontaktieren Sie uns gerne, um eine Ersteinschätzung ihres Falles zu erhalten.
Generell können wir nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, nach Streitwert) abrechnen, auf Grundlage einer Honorarvereinbarung oder aber auch auf Basis eines Erfolgshonorars.
Die Vergütung, vor allem hinsichtlich der Möglichkeit eines Erfolgshonorars, muss individuell geprüft werden, kontaktieren Sie uns hierzu gerne.
Gerne suchen wir mit Ihnen gemeinsam das für Sie passende Vergütungsmodell.