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Unsere Honorarmodelle

Unsere Honorarmodelle

Oftmals wird sich über die Kosten des Rechtsanwaltes erst gar keine Gedanken gemacht, obwohl diese durchaus bei einer wirtschaftlichen Betrachtung von Bedeutung sind. So möchten wir Ihnen zum einen Aufzeigen, welche Möglichkeiten es generell gibt um anschließend mit Ihnen gemeinsam eine für Sie passende Lösung zu finden.

Erfolgshonorar

Seit 2008 auch in Deutschland erlaubt

Lange Zeit waren Erfolgshonorare in Deutschland verboten, seit 2008 dürfen Rechtsanwälte nun auch Erfolgshonorare vereinbaren. Jedoch nur in Einzelfällen, nämlich immer dann, wenn der Mandant seine Rechte nicht durchsetzen würde, aus Furcht vor dem Prozessrisiko. Hierunter fallen nicht nur mittellose Mandanten, die sich die Prozesskosten erst gar nicht leisten könnten, sondern vielmehr alldiejenigen, die nach wirtschaftlicher Abwägung dieses Risiko nicht tragen möchten, unabhängig von der eigenen wirtschaftlichen Situation.

Höhe des Erfolgshonorars

Die Höhe des Erfolgshonorars wird individuell nach den Erfolgsaussichten, des jeweiligen Falles bestimmt. Sodass bei Erfolg ein zuvor festgelegter Prozentsatz vom realisierten Erfolg als Honorar vereinbart wird.

Honorarvereinbarung

Genaue Abrechnung nach aufgewandter Zeit

Die Honorarvereinbarung wird oftmals als teuer verschrien, doch ist dies nicht unbedingt der Fall, vielmehr ist es die fairere Vergütung.

In Abgrenzung zur Vergütung nach RVG zahlen Sie nur die Zeit, die sich ihr Rechtsanwalt auch tatsächlich mit ihrem Fall beschäftigt hat. Beispielsweise sofern Sie uns beauftragen würden ausstehende Rechnungen von einem Kunden anzumahnen und anschließend gerichtlich geltend zu machen und der Kunde zahlt aufgrund des Anwaltsschreibens, so wären sie mit der Honorarvereinbarung definitiv günstiger gewesen, denn bei der Abrechnung nach dem RVG zählt einzig der Streitwert, nicht die aufgewandte Zeit.

Zugleich nimmt der Rechtsanwalt ihre Akte wohl eher gerne in die Hand und bearbeitet diesen gewissenahft, wenn er dafür bezahlt wird, anstatt bei einer Einmalzahlung anhand des Streitwertes, und jede weitere außergerichtliche Korrespondenz bleibt unvergütet.

Vergütung nach RVG

Bei der Vergütung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) zahlen Sie ihren Rechtsanwalt eine Summe abhängig vom jeweiligen Streitwert.

Der Vorteil beim RVG liegt einerseits in der Einfachheit, da Sie ihre Kosten direkt von Anfang an kennen, und dass man die Kosten nach dem RVG von der Gegenseite bei Obsiegen zurückfordern kann.

So ist vor Allem bei einfach gelagerten Fälle eine Abrechnung nach RVG eine Option.

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